„Auffliegen: Wie Redaktionen Fake News enttarnen und Geheimniskrämer knacken“, so lautet das Thema der Arbeitsgruppe vier unter der Leitung von Grit Baldauf, Regionalleiterin der Freien Presse in Chemnitz. Bürgermeister machen dicht, Populisten rufen zum Zeitungsboykott auf, Falschmeldungen überschwemmen das Netz. Was ist wahr, was nicht? Und wie kann Journalismus wieder glaubwürdig werden?
Zu Methoden der investigativen Recherche sprach gestern Tania Röttger, Journalistin beim Recherchenetzwerk Correctiv.
„Der Pressesprecher ist in Urlaub, da können wir die nächsten zwei Wochen leider nichts machen“ – für dieses Beispiel erntete Röttger von vielen Teilnehmern zustimmendes Kopfnicken. Viele kennen die Situation: Wer als Journalist an Informationen von Behörden, Parteien, Politikern oder Unternehmen kommen möchte, wird oft sofort abgewimmelt. Dabei gibt es Gesetze und Rechte, die sich Journalisten in diesem Fall zunutze machen können.
Zum Beispiel das Informationsfreiheitsgesetz – das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Das IFG gilt für Bundeseinrichtungen und jeder Bürger kann sich darauf berufen.
Auch mit dem Landespressegesetz können Journalisten bestimmte Auskünfte einfordern. Das LJP gilt für Landesbehörden und Kommunen. Jedes Bundesland hat daher sein eigenes und es kann nur von Pressevertretern genutzt werden. Hier gibt es alle Landespressegesetze im Überblick.
Im Durcheinander der Paragraphen den Überblick zu behalten, kann für Nicht-Juristen kompliziert sein. Das Recherchenetzwerk Correctiv hat deshalb alle Informationen Online nochmal zusammengefasst und gibt in Video-Tutorials Antworten auf Fragen wie: Wer muss mir Auskunft geben? Wie formuliere ich meine Anfrage? Welche Ausnahmen gibt es?