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Kein vorauseilender Gehorsam

Wer glaubt, Straf- und Zivilrecht ist staubtrocken, kennt Stefan Petermeier noch nicht. Der Rechtsanwalt des Münchner Merkurs spricht heute Morgen über die Rechte und Grenzen journalistischer Recherche und versteht es, aus dem Paragraphendschungel eine praktische Handlungsanleitung zu machen. Welche Ansprüche habe ich eigentlich gegenüber Behörden und auf was kann ich mich berufen? Im ersten Teil des Vortrags geht es vor allem um die Frage, was darf ich wissen? „Man kann Ihnen nicht unterstellen, wenn Sie es wissen, dann schreiben Sie es auch. Zuallererst geht es darum, was SIE wissen dürfen.“ Die Rahmenbedingungen stehen in den Landespressegesetzen. Anspruchsberechtigt ist jeder Redakteur, jede freie Jounalistin, jeder Verleger, jede Herausgeberin. Antworten müssen: Die Behörden, aber auch jene Gebietskörperschaften, die in Gesellschaften des Privaten ausgegliedert werden wie etwa Stadtwerke, Krankenhäuser, Energieversorger – „sofern die öffentliche Hand noch maßgeblichen Einfluss hat“. Behörden sind ja bekanntlich um keine Antwort verlegen, wenn es darum geht, kritische Anfragen abzuwehren. Geheimhaltungsvorschriften, Datenschutz oder schlichtweg „unzumutbarer Umfang“ sind gängige Ausreden. „Geheimhaltungsvorschriften sind längst nicht so oft einschlägig wie von Behörden angegeben, sogar das Steuergeheimnis ist …